Krankenkassenvergleich Zahnzusatzversicherung 2021


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Zahnzusatzversicherung

Besuche beim Zahnarzt für Behandlungen oder kieferorthopädische Eingriffe können schnell mehrere zehntausend Franken kosten. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur bei einer Erkrankung und medizinischen Notwendigkeit. Alle anderen Eingriffe müssen Sie selber bezahlen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie das finanzielle Risiko begrenzen.

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Häufige Fragen zu Zahnzusatzversicherungen

  • Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

    Eine Zahnzusatzversicherung deckt einen Teil der Kosten für Behandlungen ab, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Eine Grundversicherung übernimmt in der Regel nur die Behandlungskosten bei folgenden Fällen:


    • Behandlung wegen Unfall
    • Schwere Krankheit im Zahnbereich, die nicht präventiv vermeidbar war
    • Schwere allgemeine Erkrankung wie Leukämie
  • Was umfasst eine Zahnzusatzversicherung?

    Die folgenden krankheits- oder unfallbedingten Behandlungen werden von einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht von einer anderen Versicherung übernommen werden müssen.


    • Prophylaktische Behandlungen und Dentalhygiene
    • Zahnextraktionen
    • Zahnersatz (beispielsweise Stiftzähne, Kronen, Prothesen oder Brücken)
    • Röntgendiagnostik
    • Konservierende Zahnbehandlungen
    • Korrekturen von Zahnfehlstellungen
  • Wann lohnt sich ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

    Am meisten lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Eltern beziehungsweise ihre Kinder. Bei Kindern werden Zahnfehlstellungen in der Regel mittels Zahnspangen korrigiert. Solche Behandlungen können erfahrungsgemäss schnell einmal 10'000 Franken oder mehr kosten. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich diese Kosten abfedern.

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

    Ein Abschluss empfiehlt sich möglichst früh, da die Diagnose nicht vor Versicherungsabschluss gestellt werden darf. Zudem haben einige Anbieter Karenzfristen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren, während der dann für eine Kostenbeteiligung mit der Behandlung zugewartet werden muss. Krankenversicherungen können zudem Ihren Antrag für eine Zahnzusatzversicherung ablehnen. Für den Abschluss wird in der Regel der Gesundheitszustand des Kausystems überprüft und ein zahnärtzliches Attest muss dem Antrag beigelegt werden.

  • Was sind die Kosten einer Zahnzusatzversicherung?

    Die Prämien sind für Kinder und Erwachsene verschieden hoch. Bei Kindern liegen Sie in der Regel zwischen 5 und 20 Franken im Monat, bei Erwachsenen zwischen 25 und 40 Franken. Prüfen Sie mit uns, ob bei Ihrer Krankenversicherung eine Paketlösung zusammen mit anderen ambulanten Zusatzversicherungen möglich ist. Dadurch entstehen Ihnen in der Regel weniger Kosten als bei einem separaten Abschluss.

  • Wann sollte ich meine Kinder versichern?

    Ein Abschluss empfiehlt sich hier möglichst früh, da manche Versicherungen bereits ab dem dritten Lebensjahr einen ärztlichen Attest verlangen. Bei Fehlstellungen können die Kassen zudem den Versicherungsschutz teilweise oder gar komplett verweigern.

  • Gilt die Versicherung auch im Ausland?

    Grundsätzlich sind Behandlungen in der Schweiz abgedeckt. Einige Versicherungen übernehmen allerdings auf Anfrage auch die Behandlungskosten im Ausland, falls der Eingriff dadurch günstiger wird.

  • Wie viel bezahlt die Zusatzversicherung?

    Das hängt ganz von der abgeschlossenen Zusatzversicherung und den vereinbarten Leistungen ab. Gewisse Anbieter  übernehmen beispielsweise nur die Kosten für eine Zahnspange, andere wiederum beteiligen sich an allen Behandlungskosten zu 10 Prozent. Beachten Sie zudem, dass gewisse Krankenkassen ein Limit definiert haben. Dieses sollte pro Jahr nicht unter 5000 Franken liegen.

Häufig gestellte Fragen zur Zusatzversicherung

  • Können die Prämien der Zusatzversicherung erhöht werden, wenn ich für die Grundversicherung die Krankenkasse wechsle?

    Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt. Sie können also auch Ihre Zusatzversicherungen unabhängig von der Grundversicherung vergleichen und anpassen.

  • Müssen Zusatzversicherungen und Grundversicherung bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden?

    Wie bei der letzten Frage gilt auch hier: nein. Sie können Grund- und Zusatzversicherungen unabhängig voneinander wählen.

  • Kann meine Krankenkasse meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich mit meiner Grundversicherung zu einem anderen Versicherer wechsle?

    Nein, eine Kündigung aus diesem Grund ist gesetzlich verboten.

  • Kann eine Krankenversicherung im Schadensfall gekündigt werden?

    Grundsätzlich räumt das Versicherungsvertragsgesetz sowohl Versicherern als auch Versicherten ein Kündigungsrecht ein, doch viele Krankenkassen sehen in den Versicherungsbedingungen von dieser Option ab. Wichtig ist, was in den Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt wird. Doch Versicherten steht gesetzlich eine Kündigung im Schadensfall zu (spätestens bei einer Entschädigungsauszahlung).

  • Können die Prämien bei einem laufenden Vertrag angepasst werden?

    Ja, das ist möglich, wenn das so in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten und die Prämienanpassung vom Bundesamt für Privatversicherungen geprüft wurde. Die Krankenkasse muss spätestens 25 bis 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung darüber informieren. In jedem Fall hat man als Versicherter bei einer Prämienanpassung das Recht, zu kündigen und die Krankenkasse zu wechseln.

  • Können Krankenkassen frei über Ihre Leistungen bestimmen oder gibt es Vorschriften diesbezüglich?

    Bei der Produktegestaltung müssen sich Krankenkassen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes richten. Abgesehen davon haben die Krankenversicherungen aber viel Spielraum in der Ausgestaltung ihres Angebots und ihrer Leistungen.

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