Krankenkassenvergleich Zahnzusatzversicherung 2024
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Besuche beim Zahnarzt für Behandlungen oder kieferorthopädische Eingriffe können schnell mehrere zehntausend Franken kosten. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur bei einer Erkrankung und medizinischen Notwendigkeit. Alle anderen Eingriffe müssen Sie selber bezahlen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie das finanzielle Risiko begrenzen.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt einen Teil der Kosten für Behandlungen ab, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Eine Grundversicherung übernimmt in der Regel nur die Behandlungskosten bei folgenden Fällen:
Die folgenden krankheits- oder unfallbedingten Behandlungen werden von einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht von einer anderen Versicherung übernommen werden müssen.
Am meisten lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Eltern beziehungsweise ihre Kinder. Bei Kindern werden Zahnfehlstellungen in der Regel mittels Zahnspangen korrigiert. Solche Behandlungen können erfahrungsgemäss schnell einmal 10'000 Franken oder mehr kosten. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich diese Kosten abfedern.
Ein Abschluss empfiehlt sich möglichst früh, da die Diagnose nicht vor Versicherungsabschluss gestellt werden darf. Zudem haben einige Anbieter Karenzfristen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren, während der dann für eine Kostenbeteiligung mit der Behandlung zugewartet werden muss. Krankenversicherungen können zudem Ihren Antrag für eine Zahnzusatzversicherung ablehnen. Für den Abschluss wird in der Regel der Gesundheitszustand des Kausystems überprüft und ein zahnärtzliches Attest muss dem Antrag beigelegt werden.
Die Prämien sind für Kinder und Erwachsene verschieden hoch. Bei Kindern liegen Sie in der Regel zwischen 5 und 20 Franken im Monat, bei Erwachsenen zwischen 25 und 40 Franken. Prüfen Sie mit uns, ob bei Ihrer Krankenversicherung eine Paketlösung zusammen mit anderen ambulanten Zusatzversicherungen möglich ist. Dadurch entstehen Ihnen in der Regel weniger Kosten als bei einem separaten Abschluss.
Ein Abschluss empfiehlt sich hier möglichst früh, da manche Versicherungen bereits ab dem dritten Lebensjahr einen ärztlichen Attest verlangen. Bei Fehlstellungen können die Kassen zudem den Versicherungsschutz teilweise oder gar komplett verweigern.
Grundsätzlich sind Behandlungen in der Schweiz abgedeckt. Einige Versicherungen übernehmen allerdings auf Anfrage auch die Behandlungskosten im Ausland, falls der Eingriff dadurch günstiger wird.
Das hängt ganz von der abgeschlossenen Zusatzversicherung und den vereinbarten Leistungen ab. Gewisse Anbieter übernehmen beispielsweise nur die Kosten für eine Zahnspange, andere wiederum beteiligen sich an allen Behandlungskosten zu 10 Prozent. Beachten Sie zudem, dass gewisse Krankenkassen ein Limit definiert haben. Dieses sollte pro Jahr nicht unter 5000 Franken liegen.
Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt. Sie können also auch Ihre Zusatzversicherungen unabhängig von der Grundversicherung vergleichen und anpassen.
Wie bei der letzten Frage gilt auch hier: nein. Sie können Grund- und Zusatzversicherungen unabhängig voneinander wählen.
Nein, eine Kündigung aus diesem Grund ist gesetzlich verboten.
Grundsätzlich räumt das Versicherungsvertragsgesetz sowohl Versicherern als auch Versicherten ein Kündigungsrecht ein, doch viele Krankenkassen sehen in den Versicherungsbedingungen von dieser Option ab. Wichtig ist, was in den Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt wird. Doch Versicherten steht gesetzlich eine Kündigung im Schadensfall zu (spätestens bei einer Entschädigungsauszahlung).
Ja, das ist möglich, wenn das so in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten und die Prämienanpassung vom Bundesamt für Privatversicherungen geprüft wurde. Die Krankenkasse muss spätestens 25 bis 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung darüber informieren. In jedem Fall hat man als Versicherter bei einer Prämienanpassung das Recht, zu kündigen und die Krankenkasse zu wechseln.
Bei der Produktegestaltung müssen sich Krankenkassen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes richten. Abgesehen davon haben die Krankenversicherungen aber viel Spielraum in der Ausgestaltung ihres Angebots und ihrer Leistungen.