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Geld sparen ohne Abstriche bei den Leistungen: Mit folgenden Tipps geben Sie weniger für Ihre Krankenversicherung aus, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen richtet.
Wer weniger für seine Krankenkasse bezahlt, erhält nicht unbedingt schlechtere Leistungen. Bei der Grundversicherung beispielsweise ist der Leistungskatalog gesetzlich einheitlich in der Schweiz geregelt. Unterschiede entstehen nur bei der Bewertung Ihres Gesundheitszustandes. Bis zum 29. November können Sie bedenkenlos jederzeit kündigen und die Versicherung wechseln – warten Sie vor der Kündigung aber noch die Aufnahmebestätigung durch die neue Krankenkasse ab.
Die Leistungen der Grundversicherung ist bei allen Schweizer Krankenkassen per Gesetz gleich. Ein Wechsel kann hier jederzeit angestrebt werden, sofern Sie alle ausstehenden Rechnungen der bisherigen Krankenkasse bezahlt haben. Die neue Krankenkasse ist bei Grundversicherungen verpflichtet, Sie vorbehaltlos aufzunehmen. Bei Zusatzversicherungen sieht das anders aus: Hier können Versicherungen eine Aufnahme ablehnen. Unser Tipp: Kündigen Sie den Vertrag mit der bestehenden Krankenkasse erst, wenn Sie die Police der neuen Versicherung erhalten haben.
Das ist möglich. Die Standardpolice der Versicherung kann beispielsweise durch ein alternatives Modell getauscht werden, bei dem die Franchise auf bis zu 2'500 Franken angehoben werden kann. Damit lassen sich bis zu 50 Prozent der Prämien sparen. Die Police und Franchise können bereits ein Jahr später ohne eine Gesundheitsprüfung gewechselt werden. Dabei sind lediglich allfällige vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen zu beachten.
Bei alternativen Versicherungsmodellen bestehen in der Regel Vorgaben, an welchen Leistungserbringer sich Versicherte zuerst zu wenden haben. Beispielsweise kann das ein Arzt sein, der auf einer bestimmten Liste steht. Eine freie Arztwahl ist somit nicht möglich, dafür locken deutlich tiefere Prämien. Wenn Sie mit diesem alternativen Modell unzufrieden sind, können Sie bereits ein Jahr später wieder zum Standardmodell zurückkehren.
Hier lohnt sich ein detaillierter Vergleich, zumal gewisse Krankenversicherer für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Rabatte gewähren. Je mehr Personen beim gleichen Anbieter versichert sind, desto grösser ist auch der potenzielle Rabatt und damit das Sparpotenzial. Speziell für Familien offerieren einige Krankenkassen zudem Familienrabatte.
Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind, verfügen Sie bereits über eine entsprechende Unfallversicherung. Begeben Sie sich aber beispielsweise auf eine längere Weltreise oder nehmen eine berufliche Auszeit von mehr als 30 Tagen, müssen Sie einen solchen Unfallschutz separat abschliessen.
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Gewisse Versicherer gewähren attraktive Rabatte, wenn die Prämien für mehrere Monate oder das gesamte Jahr im Voraus bezahlt werden.
Das ist möglich. Wenn Sie eine saubere Analyse machen und die Vertragsmodelle, Franchisen und Kosten vergleichen, können Sie über die Hälfte der bisher bezahlten Prämien einsparen. Bei der Grundversicherung muss Sie jeder Anbieter unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand aufnehmen, bei Zusatzversicherungen können Sie von einer Versicherung auch abgelehnt werden. Wichtig ist bei einer Aufnahme in eine Zusatzversicherung, dass allfällige bestehende Beschwerden der Versicherungsgesellschaft bei der Aufnahme bekannt sein müssen.
Die Kündigung der meisten Zusatzversicherungen muss bis Ende September bei der Krankenversicherung eingetroffen sein. Für den Wechsel der Grundversicherung gilt Ende November als Frist. Gewisse Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen können aber länger sein. Prüfen Sie deshalb genau Ihre Police oder lassen Sie sich von einem unserer Fachspezialisten beraten. So können Sie vermeiden, dass Sie für Ihre Zusatzversicherung doppelt bezahlen müssen.
Wechseln Sie zu einer anderen Krankenversicherung, kommt die sogenannte Karenzfrist zur Anwendung. Während einem bestimmten Zeitraum sind Sie als Versicherungsnehmer dann nur zum Bezug eines Teils der Leistungen berechtigt. Dies soll verhindern, dass ein kurz bevorstehender Schadensfall nicht missbräuchlich bei einer Krankenkasse mit besserer Leistungsabdeckung angemeldet werden kann. Dadurch werden auch die anderen Versicherten geschützt.