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Alternativ Medizin
Die Alternativ Medizin beinhaltet Behandlungen und Therapien, die nicht unter die Schulmedizin fallen. Diese Behandlungen und Therapien können sowohl von Ärzten als auch von Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker sind nicht zugelassene Leistungserbringer nach KVG. Von der Grundversicherung übernommen (abzüglich der Kostenbeteiligung) werden alternativmedizinische Medikamente, die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Zudem gab es eine Erneuerung in der obligatorischen Krankenversicherung. Vier Heilmethoden (anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin) werden seit August 2017 unter bestimmten Bedingungen von der Grundversicherung übernommen. Dabei werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten vergütet, die eine entsprechende Qualifikation für die erwähnten Therapiemethoden aufweisen.
Welche Behandlungsmethoden gelten als Alternativmedizin?
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Homöopathie
- Ayurveda (AVM)
- Europäische Naturheilkunde (TEN)
Welche alternativen Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt?
- Klassische Homöopathie
- Akupunktur
- Phytotherapie und Pflanzenheilkunde
- Anthroposophische Medizin
- Traditionelle Chinesische Medizin
Was wird unter Komplementärmedizin verstanden?
Die Komplementärmedizin stellt eine Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin dar. Im Gegensatz zur Alternativmedizin wird aber generell auf invasive Eingriffe (wie beim Schröpfen oder der Akupunktur) verzichtet. Komplementärmedizinische Methoden arbeiten hauptsächlich mit den Selbstheilungskräften des menschlichen Körpers sowie bewegungsorientierten Behandlungsformen.
Welche Leistungen bezahlt die Zusatzversicherung?
Dank der Zusatzversicherung bezahlt die Krankenkasse mehr Behandlungen der Alternativmedizin. Generell können die erbrachten Leistungen bei einer abgeschlossenen Zusatzversicherung bis zu CHF 10’000 pro Jahr betragen.