Krankenkassenvergleich Alternativmedizin 2021



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Alternativ Medizin

Die Alternativ Medizin beinhaltet Behandlungen und Therapien, die nicht unter die Schulmedizin fallen. Diese Behandlungen und Therapien können sowohl von Ärzten als auch von Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker sind nicht zugelassene Leistungserbringer nach KVG. Von der Grundversicherung übernommen (abzüglich der Kostenbeteiligung) werden alternativmedizinische Medikamente, die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Zudem gab es eine Erneuerung in der obligatorischen Krankenversicherung. Vier Heilmethoden (anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin) werden seit August 2017 unter bestimmten Bedingungen von der Grundversicherung übernommen. Dabei werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten vergütet, die eine entsprechende Qualifikation für die erwähnten Therapiemethoden aufweisen.

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Welche Behandlungsmethoden gelten als Alternativmedizin?


  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Homöopathie
  • Ayurveda (AVM)
  • Europäische Naturheilkunde (TEN)


Welche alternativen Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt?


  • Klassische Homöopathie
  • Akupunktur
  • Phytotherapie und Pflanzenheilkunde
  • Anthroposophische Medizin
  • Traditionelle Chinesische Medizin


Was wird unter Komplementärmedizin verstanden?

Die Komplementärmedizin stellt eine Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin dar. Im Gegensatz zur Alternativmedizin wird aber generell auf invasive Eingriffe (wie beim Schröpfen oder der Akupunktur) verzichtet. Komplementärmedizinische Methoden arbeiten hauptsächlich mit den Selbstheilungskräften des menschlichen Körpers sowie bewegungsorientierten Behandlungsformen.


Welche Leistungen bezahlt die Zusatzversicherung?

Dank der Zusatzversicherung bezahlt die Krankenkasse mehr Behandlungen der Alternativmedizin. Generell können die erbrachten Leistungen bei einer abgeschlossenen Zusatzversicherung bis zu CHF 10’000 pro Jahr betragen. 


Häufig gestellte Fragen zur Zusatzversicherung

  • Können die Prämien der Zusatzversicherung erhöht werden, wenn ich für die Grundversicherung die Krankenkasse wechsle?

    Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt. Sie können also auch Ihre Zusatzversicherungen unabhängig von der Grundversicherung vergleichen und anpassen.

  • Müssen Zusatzversicherungen und Grundversicherung bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden?

    Wie bei der letzten Frage gilt auch hier: nein. Sie können Grund- und Zusatzversicherungen unabhängig voneinander wählen.

  • Kann meine Krankenkasse meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich mit meiner Grundversicherung zu einem anderen Versicherer wechsle?

    Nein, eine Kündigung aus diesem Grund ist gesetzlich verboten.

  • Kann eine Krankenversicherung im Schadensfall gekündigt werden?

    Grundsätzlich räumt das Versicherungsvertragsgesetz sowohl Versicherern als auch Versicherten ein Kündigungsrecht ein, doch viele Krankenkassen sehen in den Versicherungsbedingungen von dieser Option ab. Wichtig ist, was in den Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt wird. Doch Versicherten steht gesetzlich eine Kündigung im Schadensfall zu (spätestens bei einer Entschädigungsauszahlung).

  • Können die Prämien bei einem laufenden Vertrag angepasst werden?

    Ja, das ist möglich, wenn das so in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten und die Prämienanpassung vom Bundesamt für Privatversicherungen geprüft wurde. Die Krankenkasse muss spätestens 25 bis 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung darüber informieren. In jedem Fall hat man als Versicherter bei einer Prämienanpassung das Recht, zu kündigen und die Krankenkasse zu wechseln.

  • Können Krankenkassen frei über Ihre Leistungen bestimmen oder gibt es Vorschriften diesbezüglich?

    Bei der Produktegestaltung müssen sich Krankenkassen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes richten. Abgesehen davon haben die Krankenversicherungen aber viel Spielraum in der Ausgestaltung ihres Angebots und ihrer Leistungen.

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