Krankenkassenvergleich Brillenleistung 2021


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Brillenleistung

Brillen können ganz schön ins Geld gehen, vor allem wenn weitere Kosten anfallen wie für Linsen oder Optikerbesuche. Nachfolgend erfahren Sie, ab wann sich eine Zusatzversicherung lohnt.

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Häufig gestellte Fragen zur Brillen-Zusatzversicherungen

Brillen-Zusatzversicherungen für Kinder?

Brillen und andere Sehhilfen kosten schnell mehr als die 180 Franken, die bei Kindern jährlich von der Grundversicherung übernommen werden. Falls klar ist, dass Ihr Kind dauerhaft eine Brille benötigt, sollten Sie eine Zusatzversicherung als Alternative prüfen. 

In welchen Fällen macht die Versicherung Sinn?

Nicht jede Krankenkasse ermöglicht es, eine Zusatzversicherung nur für Brillen abzuschliessen. Dies geschieht oft nur in Kombination mit anderen Zusatzleistungen wie Zuschüsse für das Abonnement im Fitnessstudio oder von Therapien der Alternativmedizin. 

Lohnt sich eine solche Brillenversicherung?

Ein Rechenbeispiel: Nehmen wir an, die Versicherung kostet Sie pro Monat 10 Franken. Pro Jahr sind dies 120 Franken. Wenn nun Kosten bis 150 Franken von der Krankenkasse übernommen werden, macht das auf den ersten Blick nur einen geringfügigen Unterschied. Nutzen Sie allerdings noch weitere Zusatzangebote (siehe weiter oben), sparen Sie doch einiges an Geld ein, das Sie sonst beispielsweise noch zusätzlich ausgeben müssten.

Worauf ist beim Abschuss zu achten?

Entscheidend ist immer das Gesamtpaket und der Fakt, wie stark sie die möglichen Zusatzleistungen wie Fitnessabos wirklich in Anspruch nehmen. Zudem lohnt es sich, sich die Zeit für eine genaue Kostenaufstellung vorzunehmen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Zusatzversicherungen

  • Können die Prämien der Zusatzversicherung erhöht werden, wenn ich für die Grundversicherung die Krankenkasse wechsle?

    Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt.

  • Müssen Zusatzversicherungen und Grundversicherung bei der gleichen Krankenkasse abgeschlossen werden?

    Nein, Sie können Grund- und Zusatzversicherungen unabhängig voneinander wählen.

  • Kann meine Krankenkasse meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich mit meiner Grundversicherung zu einem anderen Versicherer wechsle?

    Nein, eine Kündigung aus diesem Grund ist gesetzlich verboten.

  • Kann eine Krankenversicherung im Schadensfall gekündigt werden?

    Grundsätzlich räumt das Versicherungsvertragsgesetz sowohl Versicherern als auch Versicherten ein Kündigungsrecht ein, doch viele Krankenkassen sehen in den Versicherungsbedingungen von dieser Option ab. Versicherten steht gesetzlich eine Kündigung im Schadensfall zu (spätestens bei einer Entschädigungsauszahlung).

  • Können die Prämien bei einem laufenden Vertrag angepasst werden?

    Ja, das ist möglich, wenn das so in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten und die Prämienanpassung vom Bundesamt für Privatversicherungen geprüft wurde. Die Krankenkasse muss spätestens 25 bis 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung darüber informieren. Als Versicherter hat man bei einer Prämienanpassung das Recht, zu kündigen und die Krankenkasse zu wechseln.

  • Können Krankenkassen frei über Ihre Leistungen bestimmen?

    Bei der Produktegestaltung müssen sich Krankenkassen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes richten. Abgesehen davon haben die Krankenversicherungen aber viel Spielraum in der Ausgestaltung ihres Angebots und ihrer Leistungen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Fragen und Antworten zum Wechsel der Krankenkasse

  • Bedeuten geringere Beiträge automatisch schlechtere Leistungen?

    Wer weniger für seine Krankenkasse bezahlt, erhält nicht unbedingt schlechtere Leistungen. Bei der Grundversicherung ist der Leistungskatalog gesetzlich einheitlich in der Schweiz geregelt. 

  • Ist ein Wechsel auch während einer Krankheit möglich?

    Die Leistungen der Grundversicherung ist bei allen Schweizer Krankenkassen per Gesetz gleich. Ein Wechsel kann hier jederzeit angestrebt werden, sofern Sie alle ausstehenden Rechnungen der bisherigen Krankenkasse bezahlt haben. Die neue Krankenkasse ist bei Grundversicherungen verpflichtet, Sie vorbehaltlos aufzunehmen. Bei Zusatzversicherungen können Versicherungen eine Aufnahme ablehnen. 

  • Kann ich bei der Grundversicherung auch ohne Wechsel sparen?

    Das ist möglich. Die Police und Franchise können bereits ein Jahr später ohne eine Gesundheitsprüfung gewechselt werden. Dabei sind lediglich allfällige vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen zu beachten.

  • Inwiefern schränken alternative Versicherungsmodelle ein?

    Bei alternativen Versicherungsmodellen bestehen in der Regel Vorgaben, an welchen Leistungserbringer sich Versicherte zuerst zu wenden haben. Wenn Sie mit diesem alternativen Modell unzufrieden sind, können Sie bereits ein Jahr später dieses anpassen.

  • Lohnt sich eine gemeinsame Versicherung für die Familie?

    Hier lohnt sich ein detaillierter Vergleich, zumal gewisse Krankenversicherer für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Rabatte gewähren. Je mehr Personen beim gleichen Anbieter versichert sind, desto grösser ist auch der potenzielle Rabatt und damit das Sparpotenzial. Speziell für Familien offerieren einige Krankenkassen zudem Familienrabatte.

  • Brauche ich eine eigene Unfalldeckung?

    Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind, verfügen Sie bereits über eine entsprechende Unfallversicherung. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie einen solchen Unfallschutz separat abschliessen.

  • Lohnt sich eine Jahres- statt Monatszahlung der Prämien?

    Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Gewisse Versicherer gewähren attraktive Rabatte, wenn die Prämien für mehrere Monate oder das gesamte Jahr im Voraus bezahlt werden.

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