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Nach der Geburt haben die Eltern maximal drei Monate Zeit, um Ihr Baby bei einer Krankenkasse anzumelden. Die Versicherung ist rückwirkend bis zur Geburt gültig ist. Der Spitalaufenthalt bei und nach der Geburt wird von der
Krankenkasse der Mutter übernommen. Bei allfälligen Leiden oder Erkrankungen ist die Versicherung des Kindes zuständig. Bei angeborenen Erkrankungen beteiligt sich die Invalidenversicherung. Bei einer Erkrankung kann das nachträgliche Abschliessen von Zusatzversicherungen erschwert bis unmöglich sein.
Generell sollte bereits vor der Geburt das Kind bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dies vor allem dadurch, dass Sie und Ihr Kind für den Fall abgesichert sind, wenn Ihr Baby mit gesundheitlichen Problemen auf die Welt kommt. Eine Zusatzversicherung abzuschliessen ist nachträglich schwierig bis unmöglich.
Die Grundversicherung übernimmt sämtliche Kosten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt. Im Krankenversicherungsgesetz KVG wird dabei genau geregelt, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören eine begrenzte Zahl von Vorbereitungskursen und Kontrolluntersuchungen, sowie Geburt und Stillberatung. Auch Massnahmen, die bei Komplikationen und Frühgeburten notwendig sind, werden seit 2014 von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt.