Krankenkassenvergleich Mutterschaft 2021



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Babyversicherung – was ist zu beachten?

Nach der Geburt haben die Eltern maximal drei Monate Zeit, um Ihr Baby bei einer Krankenkasse anzumelden. Die Versicherung ist rückwirkend bis zur Geburt gültig ist. Der Spitalaufenthalt bei und nach der Geburt wird von der  Die Grundversicherung der Mutter.


Krankenkasse der Mutter übernommen. Bei allfälligen Leiden oder Erkrankungen ist die Versicherung des Kindes zuständig. Bei angeborenen Erkrankungen beteiligt sich die Invalidenversicherung. Bei einer Erkrankung kann das nachträgliche Abschliessen von Zusatzversicherungen erschwert bis unmöglich sein.

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Häufig gestellte Fragen rund um Mutterschaft und Geburt

Sollte die Krankenversicherung für Babys vor oder nach der Geburt abgeschlossen werden?

Generell sollte bereits vor der Geburt das Kind bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dies vor allem dadurch, dass Sie und Ihr Kind für den Fall abgesichert sind, wenn Ihr Baby mit gesundheitlichen Problemen auf die Welt kommt. Eine Zusatzversicherung abzuschliessen ist nachträglich schwierig bis unmöglich. 

Müssen sich die Eltern an den Kosten von Mutterschaft und Geburt beteiligen?

Die Grundversicherung übernimmt sämtliche Kosten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt. Im Krankenversicherungsgesetz KVG wird dabei genau geregelt, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören eine begrenzte Zahl von Vorbereitungskursen und Kontrolluntersuchungen, sowie Geburt und Stillberatung. Auch Massnahmen, die bei Komplikationen und Frühgeburten notwendig sind, werden seit 2014 von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt.

Wie schliessen Eltern vor der Geburt eine Krankenversicherung für ihr Neugeborenes ab?

  • Suchen und vergleichen Sie verschiedene Versicherer und holen Sie Offerten ein. Entscheiden Sie sich für das Angebot, mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Offerte an die Krankenkasse zurück.
  • Nachdem Ihr Kind geboren ist, melden Sie der Krankenkasse schriftlich oder telefonisch das exakte Geburtsdatum sowie den Namen des Babys.
  • Zwei Wochen nach der Geburt wird die Versicherung aktiv und Sie erhalten die Versicherungskarte Ihres Kindes zugestellt.


Welche Mutterschaftsleistungen erbringt meine Krankenkasse?

  • die von Ärzten oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft
  • die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einer Einrichtung der teilstationären Krankenpflege sowie die Geburtshilfe durch Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen
  • die notwendige Stillberatung
  • die Pflege und den Aufenthalt des gesunden Neugeborenen während dem Spitalaufenthalt.


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